Grundsätze

Grundlage für die Rechnungslegung bildet die Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 23. April 2013. Die Verordnung kann im kantonalen Rechtsbuch (RB 131.21) eingesehen werden.

Gestützt auf die Empfehlung gemäss § 8 der Verordnung hat die Behörde die Aktivierungsgrenze auf CHF 50’000.00 festgelegt.

Die Abschreibung des Verwaltungsvermögens erfolgt linear über die gesamte Nutzungsdauer. Gemäss Anhang zur Verordnung gelten folgende Abschreibungssätze:

Anlagekategorie Nutzungsdauer Abschreibungssatz linear
Gebäude, Hochbauten, bebaute Grundstücke 33 Jahre 3.0%
Technische Gebäudeeinrichtungen
ab 2023 15 Jahre 6.7%
Haustechnik
bis 2022 8 Jahre 12.5%
Immaterielle Anlagen
5 Jahre 20.0%
Informatik- und Kommunikationssysteme
4 Jahre 25.0%
 

Die Nutzungsdauer der Anlagen bzw. die Abschreibungsdauer der einzel­nen Objekte ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.

Beteiligungsspiegel

Die Sekundarschule Ermatingen ist an keinen Institutionen beteiligt.