Grundsätze
Grundlage für die Rechnungslegung bildet die Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 23. April 2013. Die Verordnung kann im kantonalen Rechtsbuch (RB 131.21) eingesehen werden.
Gestützt auf die Empfehlung gemäss § 8 der Verordnung hat die Behörde die Aktivierungsgrenze auf CHF 50’000.00 festgelegt.
Die Abschreibung des Verwaltungsvermögens erfolgt linear über die gesamte Nutzungsdauer. Gemäss Anhang zur Verordnung gelten folgende Abschreibungssätze:
| Anlagekategorie | Nutzungsdauer | Abschreibungssatz linear |
|---|---|---|
| Gebäude, Hochbauten, bebaute Grundstücke | 33 Jahre | 3.0% |
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Technische Gebäudeeinrichtungen
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ab 2023 15 Jahre | 6.7% |
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Haustechnik
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bis 2022 8 Jahre | 12.5% |
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Immaterielle Anlagen
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5 Jahre | 20.0% |
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Informatik- und Kommunikationssysteme
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4 Jahre | 25.0% |
Die Nutzungsdauer der Anlagen bzw. die Abschreibungsdauer der einzelnen Objekte ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.
Beteiligungsspiegel
Die Sekundarschule Ermatingen ist an keinen Institutionen beteiligt.